NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Die NÖ Landesregierung hat am 22. Juni 2010 aufgrund des § 4 Abs. 3 des NÖ Hundehaltegesetzes, LGBl 4001–1, die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung erlassen.

Diese Verordnung regelt den Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden.

Weitere Hinweise dazu:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblNO/LRNI_2014055/LRNI_2014055.pdf

Der Einstieg in unsere Kurse ist jederzeit möglich. Zur Anmeldung und für weitere Informationen steht Ihnen Frau Franziska Siegel (zugelassen für die Ausbildung von der NÖ Landesregierung) unter 06801168331 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Die erforderliche Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung mittels Ausbildungsbestätigung dokumentiert ist.